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   BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92   

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https://dejure.org/1993,10348
BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92 (https://dejure.org/1993,10348)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 StR 860/92 (https://dejure.org/1993,10348)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 StR 860/92 (https://dejure.org/1993,10348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei falschen Angaben zu seinem Vorleben - Voraussetzungen für die Wahrunterstellung von Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92
    Das kann bei einer Indiztatsache geschehen, wenn diese selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht zu beeinflussen vermag, weil das Gericht in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) den von der Verteidigung gewünschten Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2 sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 72).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92
    Es gibt mithin Fälle, in denen sich ein zuverlässiges Bild von der Beweisperson nur dadurch gewinnen läßt, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10; BGH bei Holtz MDR 1990, 98; BGH StV 1990, 293, 294; Herdegen a.a.O. § 244 Rdn. 94).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92
    Es handelt sich hierbei um außerhalb ihrer Aussage liegende Indizien, die dafür herangezogen werden durften, daß die Zeugin das Tatgeschehen zutreffend geschildert hat (vgl. auch BGH, Urt. vom 13. November 1985 - 3 StR 354/85).
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92
    Es gibt mithin Fälle, in denen sich ein zuverlässiges Bild von der Beweisperson nur dadurch gewinnen läßt, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10; BGH bei Holtz MDR 1990, 98; BGH StV 1990, 293, 294; Herdegen a.a.O. § 244 Rdn. 94).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 688/89

    Gesetzwidrige Behandlung eines Beweisantrages durch Nichteinhaltung einer

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92
    Es gibt mithin Fälle, in denen sich ein zuverlässiges Bild von der Beweisperson nur dadurch gewinnen läßt, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10; BGH bei Holtz MDR 1990, 98; BGH StV 1990, 293, 294; Herdegen a.a.O. § 244 Rdn. 94).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Einer Aufklärung bedarf es nur dann nicht, wenn das Tatgericht den Zeugen rechtsfehlerfrei aus anderen als gewichtiger erachteten Gründen, also unabhängig von der Indiztatsache, für glaubwürdig und dessen Aussage für glaubhaft hält; dann ist die behauptete Tatsache tatsächlich bedeutungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 Rn. 7, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 33; Urteile vom 2. März 1993 - 1 StR 860/92 Rn. 10, 13 und vom 10. Mai 1988 - 1 StR 80/88 Rn. 15, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 2; generell ablehnend gegenüber der Erstreckung des Ablehnungsgrundes der Wahrunterstellung auf Hilfstatsachen etwa LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 292, 296).
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Allerdings kann ein Gericht ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung von einer Beweiserhebung dann absehen, wenn eine unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den erforderlichen Nachweis der Haupttatsache bei durch die Denkgesetze gesteuerter Anwendung richterlicher Erfahrungssätze zu seiner Überzeugung nicht ausreicht (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 20. Mai 1998 7 B 440.97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 428 § 1 VermG Nr. 153; vgl. auch BGH-Urteil vom 2. März 1993 1 StR 860/92, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1993, 722).
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